Leininger's Genealogiesieiten

Die Familie Leininger

Anmerkungen in Kirchenbüchern

Manchmal haben die Pfarrer mehr als die nackten Daten in die Bücher eingetragen. Das konnte ein Zusatz zum vorstehenden Eintrag sein (z.B. nähere Angaben über den Sterbefall etc.) oder auch ein Bericht über sonstige Ereignisse, also eine Art Chronik.


und der Pfarrer hatte doch Recht - Selbstmörder werden nicht kirchlich beerdigt

Sterberegister Gaissau, 23. Februar 1853. Maria Agatha Lutz, verehelicht mit Michael Walser, durch 8 Tage schwermütig, 52 Jahre alt, begeht um 1 Uhr nachts Selbstmord. Dazu gibt es folgende Anmerkungen des Pfarrers:

NB. Diese vorstehende Person ist am 23 Fbr 1853 Nachts aus dem Bette fort fliehend, barfüßig u. nur mit einem Unterrocke bekleidet, oberhalb Gaißau ober dem Hause des Jos. Nagel N. 1 in den Rhein gesprungen. Ihr Mann eilte ihr nach, wußte aber nicht, weil es Nacht war, welche Richtung sie genommen, u. so konnte er diesen bedauerlichen Selbstmord nicht hindern. Erst am andern Tage bemerkte man ihre Spuren im Schnee u. die Fußtritte, sowie die Stelle, wo sie in den Rhein sich stürzte.

NB. Sie soll über ihren frühern Wandel nachdenkend geworden sein, u. noch in derselben Nacht um 1 Uhr ihrem Mann gesagt haben, sie mache ihm noch viel Kreuz u. Leiden, der aber an dieses ihr schreckliches Vorhaben nicht dachte, wie er versicherte.

NB. Am 1 Feber April wurde genannte Person am Rheinufer ober Rheineck gefunden. Am anderen Tage kam zur Obduction des Leichnams eine Commission, der k. k. Bezirks=Commissar Zeiller v. Feldkirch, u. Wundarzt [ ] von Höchst. Ihr Erkenntniß lautete, daß diese Person ihre Selbstentleibung in einem Zustande von Wahnsinn unternommen habe u. verlangten Beerdigung nach kathol. Ritus, welchem Urtheile ich nicht beipflichten, u. welchem Ausspruche ich nicht entsprechen konnte u. durfte, indem während dieser verstrichenen Zeit ihrer Entleibung bis zur Auffindung ihres Leichnams ich zu viel über ihr ausschweifendes Leben im ledigen Stande, u. ihr unnatürliches Benehmen im Ehestande sowohl von den eigenen Geschwistern als nächsten Anverwandten derselben hörte, daß ich sowohl als alle, die sie kannten, das feste Urtheil nach menschl. Præmisse schöpfen u. fällen mußten, dieser Selbstmord sei eine Folge moralischer Versunkenheit u. also zurechnungsfähig gewesen. So urtheilte auch das sonst auf niederer sittlicher Stufe stehende Volk dahier. Demnach wieß ich die Anweisung der Commission in Betreff meines seelsorgl. [Benehmens] nach kathol. Ritus diese Person zu beerdigen, fest zurück, da Ein Mahl dieses nicht in den polit. Referat gehört, u. mein Urtheil u. das des Volkes auch berücksichtiget werden müsse. Ich befolgte sodann den Buchstaben des kaiserl. Patentes vom 17 Jänner 1850 Art. XVI, nach welchen der vollbrachte Selbstmord in der Stille u. im Friedhofe zu veranlassen ist. Genannter Leichnam wurde dann am 6 Apr. 2 Uhr Nachm. Ohne alle kirchl. Feierlichkeit auf hiesigem Friedhof beerdigt, u. der Bericht hierüber an das Hochw. Gen: Vicariat erstellet

Nachtrag: Mit Bericht vom Fürstl. Gen: Vic: Feldkirch vom 4 Mai an mich, wurde die Versagung der kirchl. Beerdigung gut geheissen.


Bodensee zugefroren

Taufregister Höchst, 23. Jänner 1684. Unter dem Eintrag einer Kindstaufe vermerkt der Pfarrer dieses:

Nimbs in obacht günstiger Leser da dieser Joseph getaufft worden, hatt man mit drukhnem fuoss von Bregenz nachen Lindau bis in die Stadt zum Wasserthor können lauffen welches seyther 111 Jahren niemahlen geschah, alldieweilen der Bodensee Anno 1684 Von der Stadt Bregenz bis dahin also stark überfrohren gewesen, undt sich ein Bauren, mit nammen Hanns Caspar Enck, dazumahlen Sekhelmaister der Statt Altstätten, undt Korngewerber Ein Mann von ohngefahr 2 ½ Centner ungeschaden darüber zu lauffen.